13.6.26 Hauptausschuss
Dem Hauptausschuss gehören an:
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes,
die Vorsitzenden der Gaue und die Vorsitzenden der Ortsgruppen, die zu Beginn des
Geschäftsjahres mehr als 1.000 Mitglieder haben,
die vom Gesamtvorstand nach § 8.3 gewählten Hauptfachwarte und der vom Vorstand bestellte
Schriftleiter,
bis zu 20 Beisitzer,
die Ehrenmitglieder des Vereins,...
Der Hauptausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
Die Wahl des Präsidiums und von vier Beisitzern des Gesamtvorstands,
die Festsetzung des Vereinsbeitrages und von Umlagen,
die Aufstellung des Haushaltsplanes,
die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer,
die Annahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Gesamtvorstands,
die Entscheidung über wesentliche Änderungen der Vereinsstruktur,
die Festsetzung von Ort und Zeit der Mitgliederversammlungen,
Satzungsänderungen.